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Dokumente und e-Signaturen
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Entdecken Sie auf diesen Seiten, wie ¶ºÒõ¹Ý Unternehmen dabei hilft, digitales Vertrauen aufzubauen, zu verwalten und zu erweitern, um reale Probleme zu lösen.
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Branchenstandards für Sicherheit und Vertrauen
Öffentliches Vertrauen und Zertifikate
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Welche Art von TLS/SSL-Zertifikaten nutzen Bildungseinrichtungen?
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) ist ein Vertrauensdiensteanbieter definiert als „eine natürliche oder juristische Person, die einen oder mehrere Vertrauensdienste als qualifizierter oder nichtqualifizierter Vertrauensdiensteanbieter erbringt“.
Ein Vertrauensdiensteanbieter erbringt eine oder mehrere der folgenden Leistungen:
VDA müssen strenge Anforderungen erfüllen, um die Gültigkeit und Sicherheit der Zertifikate, Schlüssel und Signaturen zu gewährleisten, auf denen diese Dienste basieren.
Gemäß der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union muss ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) zusätzliche Auflagen erfüllen, um das höchste Sicherheitsniveau für qualifizierte Zertifikate, qualifizierte elektronische Signaturen, qualifizierte elektronische Siegel und qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten sowie andere in der Verordnung definierte Vertrauensdienste zu gewährleisten.
Anbieter mit qVDA-Zertifizierung müssen sich einer unabhängigen Bewertung und regelmäßigen Audits unterziehen. Damit wird sichergestellt, dass die per eIDAS definierten Anforderungen kontinuierlich erfüllt werden.
¶ºÒõ¹Ý hat über seine Tochtergesellschaft in zwei EU-Mitgliedstaaten (Belgien und Niederlande) den Status eines qVDA gemäß eIDAS-Verordnung und ist EU-weit als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter anerkannt. ¶ºÒõ¹Ý hat nach dem Bundesgesetz ZertES auch in der Schweiz den Status eines qVDA.
Eine Vertrauensliste ist eine öffentliche Liste der Vertrauensdiensteanbieter (VDA) mit Akkreditierung nach bestimmten sicherheitstechnischen Vorgaben.
Die Trust-Liste der Europäischen Union (EUTL) umfasst mehr als 200 aktive und ehemalige Vertrauensdiensteanbieter (VDA), die gemäß der akkreditiert sind oder waren.
Gemäß Artikel 22 der eIDAS-Verordnung sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Liste der Vertrauensdiensteanbieter zu erstellen, zu führen und zu veröffentlichen. In der EU-Vertrauensliste (EUTL) sind Anbieter aufgeführt, die qualifizierte Vertrauensdienste gemäß eIDAS-Verordnung bereitstellen. Vertrauenslisten dienen dem Zweck, den Qualifikationsstatus aller Anbieter offenzulegen. National geregelte Vertrauensdienste, die nicht den eIDAS-Anforderungen entsprechen, sind vom jeweiligen VDA eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Die ist eine Liste der Zertifizierungsstellen (CA) und Vertrauensdiensteanbieter (VDA), die Signaturzertifikate und Zeitstempel ausstellen. Anhand der Liste kann ein Anbieter ausgewählt werden, dessen Dienste den des jeweiligen Landes bzw. der eIDAS-Verordnung der EU entsprechen. Das AATL-Programm bietet Millionen von Menschen weltweit die Möglichkeit, Dokumente in der Adobe Document Cloud mit vertrauenswürdigen Zertifikaten digital zu signieren. Die in der Liste aufgeführten Zertifizierungsstellen (CA) und Vertrauensdiensteanbieter (VDA) stellen Zertifikat-IDs und Zeitstempel aus, die den weltweit strengsten regulatorischen Anforderungen wie der eIDAS-Verordnung der EU und dem Standard der SAFE-BioPharma Association entsprechen.
¶ºÒõ¹Ý ist in der Adobe Approved Trust List aufgeführt. Demnach werden unsere Signaturen von Adobe und anderen Anbietern von Dienstleistungen rund um elektronische Dokumente automatisch als vertrauenswürdig eingestuft. Unsere Lösung ¶ºÒõ¹Ý® Document Trust Manager wurde in die Vertrauenslisten AATL und EUTL aufgenommen.
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