¶ºÒõ¹Ý respektiert die geistigen Eigentumsrechte anderer und befolgt die im DMCA-Gesetz (Digital Millennium Copyright Act) festgelegten Verfahren. Das Verfahren der Benachrichtigung und Antwort, das unten beschrieben ist, gilt ausschließlich für Benachrichtigungen an ¶ºÒõ¹Ý bezüglich Rechte verletzendem Material unter der Verwaltung von ¶ºÒõ¹Ý. Die in einer Benachrichtigung oder Antwort offengelegten Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen und unterliegen nicht der ¶ºÒõ¹Ý-Datenschutzrichtlinie. Wenn Sie als die Beschwerde führende Partei glauben, dass Ihr Werk auf eine Art und Weise genutzt wird, die eine Copyright-Verletzung darstellt, benachrichtigen Sie bitte den Copyright-Beauftragten von ¶ºÒõ¹Ý per E-Mail an copyrightagent@digicert.com oder per Post an:
¶ºÒõ¹Ý.
ATTN: Copyright Agent
2801 North Thanksgiving Way
Suite 500
Lehi, UT 84043
USA
Eine Benachrichtigung ist nur dann wirksam, wenn sie Folgendes beinhaltet:
Nach Eingang einer Benachrichtigung über eine Rechteverletzung wird ¶ºÒõ¹Ý die Beschwerde prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, unter anderem die Entfernung oder Deaktivierung des mutmaßlich Rechte verletzenden Materials. Wo möglich, wird ¶ºÒõ¹Ý eine Kopie der Benachrichtigung an die Partei weiterleiten, die das urheberrechtlich geschützte Material mutmaßlich verletzt (der „mutmaßliche Rechteverletzer“). ¶ºÒõ¹Ý wird den mutmaßlichen Rechteverletzer über etwaige ergriffene Maßnahmen in Folge der Benachrichtigung benachrichtigen. Der mutmaßliche Rechteverletzer kann dem Copyright-Beauftragten von ¶ºÒõ¹Ý eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Ein wirksame Antwort muss Folgendes beinhalten:
¶ºÒõ¹Ý stellt der Beschwerde führenden Partei eine Kopie der Antwort zur Verfügung und räumt der Beschwerde führenden Partei ein Frist von zehn Tagen ein, bevor das entfernte Material neu eingesetzt oder erneut für den Zugriff aktiviert wird. ¶ºÒõ¹Ý wird etwaiges entferntes Material neu einsetzen oder die Deaktivierung des Materials aussetzen, und zwar zwischen zehn und vierzehn Arbeitstage nach Weiterleitung der Antwort an die Beschwerde führende Partei, jedoch vorausgesetzt, dass ¶ºÒõ¹Ý keine Benachrichtigung erhalten hat, dass die Beschwerde führende Partei ein formales rechtliches Verfahren eingeleitet hat, mit dem der mutmaßliche Rechteverletzer daran gehindert werden soll, die Rechte verletzenden Aktivitäten fortzusetzen, die sich auf das Material unter der Verwaltung von ¶ºÒõ¹Ý beziehen.